Gesundheits- und Krankenpflege
Die pflegerischen Leistungen beinhalten Bedarfsabklärungen sowie Beratung, Grund- und Behandlungspflege. Für die Bedarfsabklärung kommen wir zu Ihnen nach Hause und besprechen mit Ihnen und Ihren Angehörigen sowie in Zusammenarbeit mit dem Arzt, welche Pflege und Unterstützung Sie von uns brauchen. Die weitgehende Erhaltung Ihrer Selbständigkeit ist uns wichtig, denn wir respektieren Ihr Recht auf Selbstbestimmung. Die nötige Diskretion gewährleistet ein umfassender Datenschutz.
Betreuung und Hauswirtschaft
Wenn Sie vorübergehend nicht mehr selbständig Ihren Haushalt führen können, stehen Ihnen unsere Fachleute zur Verfügung. Betagte und Pflegebedürftige, sowie Menschen in Krisensituationen können daher auf unsere hauswirtschaftlichen Leistungen zählen.
Tarife 2024
- Bedarfsabklärung und Beratung Pflege (KLV a) Fr. 76.90 pro Stunde
- Massnahmen der Untersuchung und Behandlung (KLV b) Fr. 63.00 pro Stunde
- Massnahmen der Grundpflege (KLV c) Fr. 52.60 pro Stunde
- Hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen Fr. 35.00 pro Stunde
- Botengang Arzt / Apotheke Fr. 20.00
- Abwesenheit des Klienten / der Klientin ohne vorzeitige korrekte Abmeldung wie in der AGB Seite 3 beschrieben: Fr. 75.00
Die Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten. Die angebrochene Einheit wird als ganze Einheit von 10 Minuten in Rechnung gestellt.
Im Übrigen gelten die individuelle Rahmenvereinbarung sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Kundenbeteiligung
Die anspruchsberechtigte Person hat gemäss Luzerner Betreuungs- und Pflegegesetz (BPG) einen Beitrag an die Kosten der ambulanten Krankenpflege oder der Krankenpflege im Pflegeheim zu leisten, soweit diese nicht von Sozialversicherungen gedeckt sind. Aktuell beträgt der Kostenanteil maximal Fr. 15.35 pro Tag. Dieser Beitrag wird durch die Spitex MBS in Rechnung gestellt. Gegenüber den Krankenkassen und Gemeinden wird direkt abgerechnet.
Hauswirtschaftliche Einsätze
Hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen werden den Kundinnen und Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Bitte klären Sie bei Ihrer Krankenkasse ab, wie weit sie hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen zurückvergütet erhalten.