Bedarfsabklärung und Beratung
Eine diplomierte Pflegefachperson klärt mit Ihnen zu Hause nach fachlichen Kriterien ab, welche Dienstleistungen wann und wie häufig notwendig sind. Diese Bedarfsabklärung wird schriftlich festgehalten (Abklärung nach «interRAI HC») und mindestens jährlich überprüft. Dabei wird berücksichtigt, welche Verrichtungen Sie selbst oder die Angehörigen übernehmen können. Die Spitex muss den Bedarf für Ihre Dienstleistungen gemäss den Vorgaben der Krankenkassen ausweisen. Sie brauchen für unsere Dienstleistungen eine ärztliche Anordnung die wir für Sie einholen.
Bei Bedarf beraten unsere Pflegefachpersonen Sie und Ihre Angehörigen bei komplexen Pflege- und Betreuungssituationen, sowie für den Gebrauch von Hilfsmitteln.
Behandlungspflege
In Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt übernehmen wir Wundbehandlungen, Verabreichung von Medikamenten, Injektionen und Infusionen, messen Vitalzeichen wie Blutdruck, Puls, Temperatur usw. Unsere Mitarbeitenden beraten Sie auch gerne bei der Organisation von Pflegematerial und über den Bezug und Gebrauch von Hilfsmittel und leiten Angehörige und weitere Bezugspersonen in der Pflege an.
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst Hilfeleistungen beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege, Aktivierungs- und Mobilisationsmassnahmen, Lagerung und vielem mehr.
Ambulante psychiatrische Pflege
Unser Pflegefachpersonal mit Spezialisierung im Fachbereich psychosoziale Pflege und Betreuung führt sorgfältige Abklärungen durch. Sie klären mit Ihnen und dem/der PsychiaterIn (PsychologIn) den Auftrag sowie die Ziele und unterstützen Sie dementsprechend in folgenden Bereichen (die Einsätze finden jeweils werktags statt):
- Abklärung und Beratung im häuslichen Umfeld
- Behandlungspflege (z.B. Gesprächstherapie usw.)
- Grundpflege (z.B. Alltagsstruktur usw.)
